Sonntag, 31. Juli 2016

Jost, Ralf, Niersbach, 7a IN 115/12 - Frosch - DHPG Rechtsanwälte

Jost, Ralf, Niersbach, 7a IN 115/12 - Frosch - DHPG Rechtsanwälte



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JOST, RALF, NIERSBACH, 7A IN 115/12 – FROSCH – DHPG RECHTSANWÄLTE



Insolvenzordnung (InsO) – §30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses (1) Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbescschluss sofort öffentlich bekanntzumachen. Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts / Insolvenzverwalter hat den Beschluss zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens SOFORT öffentlich bekanntzumachen. In dem vorliegenden Verfahren wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst: 933 Tage Nach Beschlussverfassung auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. In der Regel werden Eröffnungsbeschlüsse spätestens nach- …

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